Terminkalender

< Mai 2012 >
Mo Di Mi Do Fr Sa So
  1 2 3 4 5 6
7 8 9 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30 31      

Das Wetter in Rissen

Home > Kontakt > Das JuZ mieten

Das JuZ mieten

  1. Die Verantwortung für die Zustimmung bzw. Ablehnung der Party wird einzig und allein von den Verantwortlichen des Vereines getragen.
  2. Die Vermietung erstreckt sich nur auf die Räumlichkeiten des Erdgeschosses.
  3. Die nach der Party entstandenen Schäden am Eigentum des Vereines sind zu ersetzen bzw. instand zu setzen (privat bzw. per Haftpflichtversicherung).
  4. Bei der Terminvereinbarung sind als Sicherheit € 50,- zu hinterlegen, die bei der Nichtwahrnehmung des Party Termins der J.I.F.R. e.V. zukommen.
  5. Die Miete i.H.v. € 200,- (€ 50,- als Sicherheit inklusive) ist bei dem Vertragsabschluss zu entrichten.
  6. Weiterhin sind € 200,- beim Vertragsabschluss als Sicherheit f.d. Reinigung der gemieteten Räume zu hinterlegen. Die Reinigung hat spätestens einen Tag nach der Veranstaltung zu einem mündlich vereinbarten Termin zu erfolgen. Terminnichteinhaltung führt zur Reduzierung der Sicherheitsrückzahlung. Bei Nichtausführung der vereinbarten Reinigungsarbeiten, behält sich unser Verein vor, gänzlich oder anteilig die Reinigungs Hinterlegung einzubehalten.
  7. Auf Wunsch erfolgt die Reinigung durch unsere Jugendinitiative. In diesem Fall behält unser Verein von der Reinigungs Kaution einen Unkostenbetrag i.H.v. € 60,- und der Veranstalter der Party erhält die Restzahlung i.H.v. € 140,-
  8. Die genutzten Spielgeräte wie z.B. Dart und Tischfußball sind ordnungsgemäß zu reinigen.
  9. Der auf der Party anfallende Unrat ist privat zu entsorgen. Nutzung der Mülltonne des Jugendzentrums ist nicht gestattet.
  10. Keine eigenen Türsteher? Der Einlassdienst wird von unserem Verein geregelt.
  11. Die Aufsichtschabenden (mind. 2 Pers.) unseres Vereines behalten sich vor, jederzeit die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen aufzulösen bzw. zu beenden.
  12. Gästeliste in zweifacher Ausführung wird vorausgesetzt.
  13. Mitglieder unseres Vereines sind in jeglicher Hinsicht wie die geladenen Gäste zu behandeln.
  14. Hartalkohol und Drogen jeglicher Art sind verboten. Erlaubt sind alkoholfreie Getränke, Bier, Wein und Sekt. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln erfolgen Konsequenzen in Form von Hausverboten oder der Beendigung der Veranstaltung.

Terminanfrage

*
*
*
*
*